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Mütter oder Väter mit geringem Einkommen, die ihr Kind persönlich betreuen möchten, können Mutterschaftsbeiträge beantragen. Mutterschaftsbeiträge werden in der Regel für zehn Monate nach der Geburt ausgerichtet.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge?

Die Mutter oder der Vater hat nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge, wenn:

  • der betreuende Elternteil mit dem Kind im gleichen Haushalt lebt,
  • der Lebensbedarf durch das anrechenbare Einkommen nicht gedeckt ist,
  • der betreuende Elternteil den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton hat und sich hier tatsächlich aufhält,
  • die Erwerbstätigkeit beim betreuenden Elternteil ein halbes Arbeitspensum nicht übersteigt
  • und das Reinvermögen nach kantonalem Steuergesetz den zweifachen Betrag der Vermögensfreigrenze zur AHV und IV für Alleinstehende und Ehepaare nicht übersteigt.

Anmeldung und Beratung

Die regionalen Sozialdienste sind für die Prüfung und Anmeldung von Mutterschaftsbeiträgen zuständig. Haben Sie Fragen? Vereinbaren sie einen Beratungstermin. Bitte wenden Sie sich an den regionalen Sozialdienst in Ihrer Region.

Zur Übersicht über die regionalen Sozialdienste im Kanton Graubünden