Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
Im Bereich der finanziellen Unterstützung gibt es verschiedene Systeme. Die wirtschaftliche Sozialhilfe bildet das letzte Netz der sozialen Absicherung und sichert das Existenzminimum. Vor der Auszahlung der wirtschaftlichen Sozialhilfe wird geprüft, ob alle anderen finanziellen Hilfeleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosentaggelder, Stipendien oder Renten beantragt wurden. Dieses Prinzip heisst Subsidiarität. Unsere Mitarbeitenden klären unter anderem ab, ob Sie Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben:
Besteht kein Anspruch auf andere Leistungen, kommt die wirtschaftliche Sozialhilfe zum Tragen.
Link zum Nationalen Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut
Konzept «Sozialberatung im Kanton Graubünden»