Verbilligung der Krankenkassenprämien (Individuelle Prämienverbilligung)
Versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung.
Die Auszahlung erfolgt an die entsprechende Krankenversicherung und wird mit den Krankenkassenprämien verrechnet.
Nähere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung vermittelt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden.