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Qualifikationsverfahren nach Art. 34 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) und Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV)

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) kann auch erworben werden, ohne dass eine vertragliche, gesetzliche Lehrzeit vorgegangen ist.
Gestützt auf Art. 32 BBV hat der Bund diese Möglichkeit wie folgt geregelt:
Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (QV) eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung (Vollzeit Äquivalenz) voraus. Es sind zusätzlich die Bestimmungen der jeweiligen Verordnung über die berufliche Grundbildung zu beachten.

Für die Prüfungsvorbereitungen in den theoretischen Fächern bieten sich verschiedene Möglichkeiten an:

  1. Besuch des Unterrichtes in einer Berufsfachschule während einer angemessenen Zeit. Die Dauer des Schulbesuches richtet sich nach der Vorbildung.
  2. Besuch eines speziellen Lehrganges (anerkannter Vorbereitungslehrgang).
  3. Privatunterricht bei einer Fachlehrperson oder im Selbststudium.
Wir empfehlen, die Bildungsverordnung über die Ausbildung und die Prüfungsvorschriften des betreffenden Berufes genau zu studieren.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen für die Behandlung und Zulassung zur Prüfung sind vorzulegen:
  • Gesuchformular (mit Angaben über Personalien, Bildungsgang usw.)
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung
  • Arbeitsausweise über bisherige Tätigkeit
  • Ausweise über besuchte Fachkurse oder andere schulische Vorbereitungen

Kosten

Für die Zulassung zum QV wird eine Kostenbeteiligung von 500 Franken erhoben. Die Kostenbeteiligung wird bei Nichtantreten oder einem vorzeitigen Abbruch der vorbereitenden Bildung resp. des QV nicht zurückerstattet. Die schulische Vorbereitung an einer anerkannten Institution ist für Kandidatinnen und Kandidaten mit Wohnsitz im Kanton Graubünden kostenlos. An den Kosten für den Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK) in einem Ausbildungszentrum beteiligt sich das Amt für Berufsbildung mit einer Pauschale pro Kurstag, welche direkt dem Kursanbieter überwiesen wird. Die darüber hinausgehenden Kosten werden den Teilnehmenden von den zuständigen üK-Anbietern direkt in Rechnung gestellt. Weitere Kosten zum Beispiel für Lehrmittel, Raum- und Materialkosten für die Durchführung des Qualifikationsverfahrens oder für den Privatunterricht gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

Die Anmeldung muss bis spätestens 30. November des Vorjahres des Prüfungsjahres eingereicht werden.

Zur Anmeldung