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Wer kann für den Kanton Graubünden als Nationalrätin oder als Nationalrat kandidieren?

Wählbar sind alle Personen mit Schweizer Bürgerrecht, die am Tag der Wahl (22. Oktober 2023) mindestens 18 Jahre alt sind und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 143, 136 BV und Art. 2 BPR).