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Was sind Unterzeichnungsquoren?

Jeder Wahlvorschlag muss im Kanton Graubünden grundsätzlich von 100 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Kanton unterzeichnet werden. Keine stimmberechtigte Person darf mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Quoren sind abhängig von der Sitzzahl im Nationalrat (Art. 24 Ab. 1 BPR).