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Welche Funktion haben Vertreterinnen und Vertreter des Wahlvorschlags bei Nationalratswahlen?

Die Vertreterinnen und Vertreter sowie eine weitere Person als Stellvertreterin oder als Stellvertreter eines Wahlvorschlags sind zuständig für den Verkehr mit den Behörden. Sie sind berechtigt und verpflichtet, die zur Beseitigung von Anständen erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben. Sie können auch Erklärungen zu Listen- und Unterlistenverbindungen abgeben.