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Das Amt für Wald Graubünden (AfW) wird auf den 1. August 2011 neu in "Amt für Wald und Naturgefahren (AWN)" umbenannt. Mit dieser Neubezeichnung soll der erweiterte Aufgabenbereich des Amtes zutreffender umschrieben werden und die Zuständigkeit für Aussenstehende klar ersichtlich sein.

Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Hochwasser und Rutschungen sind bedeutende Gefahren im Kanton Graubünden. Der Schutzwald ist die wichtigste Grundlage für den Schutz vor Naturgefahren. Von 180'000 Hektaren Wald in Graubünden haben 120'000 Hektaren eine Schutzfunktion. Diese Wälder schützen Siedlungen, Strassen und Bahnen. Verbauungen gegen Lawinen, Steinschlag und Rutschungen werden nur dort ergänzend ausgeführt, wo der Schutzwald nicht aufkommt oder diese Funktion nicht wahrnehmen kann.

Neuer Name gilt ab 1. August
Sowohl die Schutzwaldpflege als auch die Verbauungen gegen Naturgefahren sind Kerngeschäfte des Amtes für Wald (AfW). In den letzten zehn Jahren wurde der Fachbereich Naturgefahren beim Amt für Wald etabliert und bedarfsgerecht ausgebaut. Rund die Hälfte des operativen Aufwands wird für den Schutz vor Naturgefahren aufgewendet. In der Präventionsphase und für die Beurteilung von Naturgefahren ist das Amt mit seinen Fachleuten zuständig. Diese Zuständigkeitsordnung soll durch eine Neubezeichnung des Amtes in "Amt für Wald und Naturgefahren (AWN)" auch für Aussenstehende klar ersichtlich sein. Somit tritt bei Fragen von aussen eindeutig erkennbar, eine Anlaufstelle betreffend Naturgefahren in der kantonalen Verwaltung auf. Die neue Bezeichnung, die ab dem 1. August 2011 gilt, umschreibt zutreffender den mittlerweile erweiterten Aufgabenbereich des Amtes.

Für die Sicherheit vor Naturgefahren bleiben auf kantonaler Ebene weiterhin verschiedene Dienststellen und Akteure gefordert. Sie alle verfolgen das gemeinsame Ziel, die Gemeinden in enger Zusammenarbeit und mit klarer Rollenteilung zu unterstützen. Das Amt für Wald und Naturgefahren setzt sich zum Ziel, den Gemeinden und der Öffentlichkeit im Internet auf www.wald-naturgefahren.gr.ch gute Grundlagen bereitzustellen. Zusammen mit den Revierförstern vor Ort, werden so beim Umgang mit Naturgefahren optimale Dienstleistungen erbracht.


Auskunftsperson:
- Reto Hefti, Kantonsförster, Amt für Wald und Naturgefahren,
  Tel. 081 257 38 51


Gremium: Amt für Wald und Naturgefahren
Quelle: dt Amt für Wald und Naturgefahren
Data: 28.07.2011

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