Kontaktperson
Silke Altena, Tel. 081 257 38 58
Wir bereiten Verfahren nach Waldgesetz bis zur Verfügungsreife vor, z. Bsp. Rodungsverfahren, Waldfeststellungen oder Dienstbarkeiten. Zu diesem Aufgabenbereich gehören zudem Waldabstandsprobleme, Rodungsersatz, Forstdepositen und Waldwertschätzungen.
Haben Sie Fragen zu Rodungen und Waldfeststellungen?
Der zuständige Regionalforstingenieur berät Sie gerne in diesen Fragen. Rodungsgesuche und Waldfeststellungsbegehren sind bei ihm einzureichen.
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Rodung für Rohstoffgewinnung |
Waldfeststellung im Bereich der Bauzone |
Rodungsverfahren / kantonales Raumplanungsgesetz
die Dokumente sind zum Teil mehrsprachig, in der Reihenfolge
Formular/Formulario
Rodungsgesuch
Domanda di dissodamento
Vorabklärung Rodungsverfahren
Information
Pflanzabstand bei Grenzen
Holznutzungen im Privatwald
Infoblatt Haftung im Wald
Merkblatt
Räumung einwachsender Wiesen und Weiden
Richtlinien
Ausnahmen vom kantonalen Mindest-Waldabstand
Waldfeststellung im Kanton Graubünden, neue Richtlinien ab 1. Sept. 2014 (bestellbar)