Sport wird vielfältig genutzt. Jeder Mensch, der sich in den Sport hineinbegibt, setzt sich einem Geschehen aus, das er zum Teil selbst bestimmt und gestaltet, dem er sich jedoch zu anderen Teilen gewissermassen unterzieht. Beide Situationen sind wichtig, sie enthalten Bildungspotential.
Wenn Sport im Straf- und Massnahmenvollzug angeboten wird, dann sind die Nutzungsabsichten wiederum heterogen. Gesundheitliche, hygienische, motorische Ziele werden mit pädagogischen, sozialen und psychologischen verknüpft.
Im Vordergrund jedoch steht der Mensch. Ein Mensch, der in dieser speziellen Situation der Bestrafung steckt. Für diesen Menschen sind die beiden Situationen der "Selbstbestimmung" und der "Unterziehung" im Sportgeschehen von ganz spezieller Bedeutung. Diese Bedeutung gilt es zu verstehen und schliesslich zu vermitteln.
Die Justizvollzugsanstalt fördert gezielt Indoor- und Outdoor-Aktivitäten, sowie geführte Sportaktivitäten ausserhalb des Anstaltsareals.
Eidgenössische Sportschule Magglingen, Sport in Straf- und Massnahmenvollzug,
Hansjürg Thürler, Anton Lehmann, Schriftenreihe der ESSM 71, 04.03.1998