Der Strafvollzug muss von der Realität ausgehen, dass er es mit völlig verschiedenen Menschen zu tun hat. Gemeinsam ist ihnen der Konflikt mit der Gesellschaft. Der Vollzug soll darauf hinwirken, diesen Knoten zu lösen. Bei den einen gelingt es, bei den andern nicht. Im Voraus können wir nicht wissen, wer zu welcher Gruppe gehört. Es bekommen alle eine Chance. Wir müssen aber mit der Tatsache leben, dass der Versuch bei einem Teil misslingt. Das Menschenbild des Strafvollzuges darf weder blauäugig sein noch resigniert. Es muss eine Distanz wahren, um sachlich urteilen zu können. Es sollte offen bleiben nach allen Seiten.
Die Normalisierung des Anstaltslebens darf als ein allgemein anerkanntes, zentrales strafvollzugspolitisches Konzept bezeichnet werden. Darunter wird die Angleichung der Verhältnisse im Anstaltsalltag an jene ausserhalb der Anstalt verstanden, insbesondere durch die Schaffung realitätskonformer Anforderungen an die Gefangenen. Der Alltag in der Anstalt soll damit zu einem Lernfeld für soziales Verhalten werden und so günstige Voraussetzungen für die Entlassung schaffen.
Allgemeine Zielsetzung
Art. 75 Abs. 1 des Schweiz. Strafgesetzbuch verlangt, dass der Strafvollzug erziehend auf den Gefangenen einwirken und ihn auf den Wiedereintritt in das bürgerliche Leben vorbereiten soll. Er soll zudem darauf hinwirken, dass das Unrecht, das den geschädigten Personen zugefügt wurde, wieder gutgemacht wird. So ist die Justizvollzugsanstalt Realta eine Institution, die viele Erwartungen erfüllt: Der Gefangene erwartet Hilfe, seine Angehörigen erwarten Verständnis, die Deliktgeschädigten Wiedergutmachung und die Gesellschaft Verringerung der Kriminalität.
Die Justizvollzugsanstalt Realta sieht ihre Hauptaufgabe darin, dem Gefangenen zu einem künftig eigenverantwortlichen Lebensweg zu verhelfen, auf dem er die Rechte und die Würde seiner Mitmenschen achtet und respektiert. Als Wegleitung, das Leben in der Zwangsgemeinschaft auf menschliche Art zu regeln, dient die Hausordnung. Die in den Vollzugsplänen mit dem Gefangenen vereinbarten Ziele können nur dann erreicht werden, wenn auch er zu aktiver Zusammenarbeit bereit ist.