Baustellenbetrieb im Kanton Graubünden
Grossräte aus der Region Moesa haben die Regierung in einem Schreiben aufgefordert, die Baustellen der Region zu schliessen. Sie befürchten, dass die Massnahmen des Bundes zum Schutz der Arbeitnehmenden und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus nicht eingehalten werden können.
Der Bundesrat hat unmissverständlich festgehalten, dass die Baustellen nicht von generellen Schliessungen betroffen sein dürfen. Baustellen, die die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu Hygiene und sozialem Abstand einhalten, dürfen weiterhin betrieben werden.
Der Bundesrat hat die Kantone darauf hingewiesen, dass es den Kantonen nicht gestattet ist, weitergehende Massnahmen als die vom Bundesrat getroffenen, anzuordnen. Würde der Kanton weitergehende Massnahmen anordnen, könnte dies zur Folge haben, dass von Schliessungen betroffene Unternehmen nicht von finanziellen Mitteln des Bundes profitieren könnten.
Der Kanton Graubünden versteht die Bedenken in den an das Tessin oder Italien angrenzenden Regionen. Allerdings wird der Kanton in Bezug auf den Betrieb von Baustellen nicht über die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen hinausgehen können.
Zur Auslegung der bundesrätlichen Vorgaben hält der Kanton fest:
- Grundsätzlich dürfen Baustellen weiter betrieben werden.
- Die Baustellenbetreiber sind aufgefordert, abzuklären, ob und wie sie die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu Hygiene und sozialem Abstand einhalten können. Allenfalls ist die Reduktion der auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter zu prüfen. Die Baustellenbetreiber müssen entsprechend die Hygiene- und Abstandsmassnahmen umsetzen. Die Baustellenbetreiber haben ihre Baustellen ganz oder teilweise zu schliessen, solange sie die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit nicht nachkommen können.
- Baustellenbetreiber, welche die strengen Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit zu Hygiene und sozialem Abstand einhalten können, dürfen ihre Baustellen weiter betreiben.
- Die SUVA und das Arbeitsinspektorat werden ab nächster Woche die Kontrolltätigkeit verstärken. Der Kanton bespricht die Situation auch mit dem Bündner Baumeisterverband und den paritätischen Kommissionen. Sind die Vorgaben nicht eingehalten, können die Kontrollbehörden in einem ersten Schritt Korrekturen anordnen und in einem weiteren Schritt solche Baustellen schliessen.
Das seco hat eine Checkliste veröffentlicht, wie der Schutz vor dem Coronavirus (COVID-19) auf Baustellen sicherzustellen ist. Die in der Checkliste aufgeführten Punkte müssen erfüllt sein, damit eine Baustelle weiterhin betrieben werden kann. Die Checkliste finden Sie unter folgendem Link: Checkliste seco
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