Die von der Coronakrise finanziell betroffenen Unternehmen sollen Arbeitsplätze und Einkommen weitgehend sichern können. Deshalb unterstützt die Regierung die Bündner Wirtschaft mit zusätzlichen 80 Millionen Franken und schnürt ein Paket mit verschiedenen Stützungsmassnahmen.
Das Notrecht des Bundesrats und die damit verbundenen Massnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie trifft viele Unternehmen sowie Selbständigerwerbende und bedroht sie in ihrer Existenz. Je länger diese ausserordentliche Lage dauert, desto stärker sind die Liquidität der betroffenen Betriebe und deren Arbeitsplätze gefährdet. Um diese einschneidenden wirtschaftlichen Folgen abzufedern, hat der Bund letzte Woche bereits ein umfassendes Massnahmenpaket von über 40 Milliarden Franken verabschiedet.
Die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie werden im Kanton Graubünden mit seinem starken Tourismussektor besonders ausgeprägt sein. Deshalb wird die Hilfe des Bundes kaum für alle Betroffenen ausreichen. Um diese Lücken zu schliessen, hat die Bündner Regierung ein zusätzliches Massnahmenpaket geschnürt. Mit den kantonalen Zusatzleistungen in der Höhe von 80 Millionen Franken sollen nicht bestehende strukturelle Probleme gelöst, sondern in erster Linie solvente Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten unterstützt werden, bei denen die Instrumente des Bundes nicht oder zu wenig greifen. Zusammen mit den vom Bund gesprochenen Mitteln stehen damit der Bündner Wirtschaft etwa eine halbe Milliarde Franken an Liquiditätshilfen zur Verfügung.
Im Wesentlichen wurden folgende Massnahmen beschlossen:
Rahmenverpflichtungskredit von 80 Millionen für kantonale Solidarbürgschaften
Der Kanton spricht in Ergänzung und subsidiär zum Bund kantonale Bürgschaften in der Höhe von 80 Millionen Franken. Diese Solidaritätsbürgschaft ist auf maximal 15 Prozent des Umsatzerlöses und auf fünf Millionen Franken pro Unternehmen beschränkt. Der Kanton übernimmt eine hundertprozentige Ausfallgarantie, vorausgesetzt, dass die vom Bund verbürgten Kreditmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft sind, der zusätzliche Liquiditätsbedarf nachgewiesen ist und die Bank den Kreditantrag geprüft hat.
Kulanz bei Zahlungsfristen und Verzicht auf Verzugszinsen und Mahngebühren
Auf Verzugszinsen sowie auf die Erhebung von Mahngebühren für Rechnungen des Kantons, wie Steuern, Gebühren, Abgaben und Bussen wird bis Ende 2020 verzichtet. Betreibungen sind aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates bis zum 19. April 2020 ausgesetzt.
Die Möglichkeit, für ausstehende Rechnungen des Kantons die Zahlungsfrist zu erstrecken oder Ratenzahlungen zu bewilligen, wird von der kantonalen Verwaltung für Unternehmungen und Personen, die wegen den Auswirkungen der Coronapandemie derzeit nicht bezahlen können, grosszügig gehandhabt.
Um die Liquidität der Dienstleister und Lieferanten des Kantons zu erhöhen, werden sämtliche eingehenden Rechnungen von der kantonalen Verwaltung umgehend geprüft und die Zahlungen nach interner Freigabe schnellstmöglich ausgelöst. Die Regierung ruft alle Gemeinden und die öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie privatrechtlich organisierte Betriebe des Kantons auf, ihm nach Möglichkeit zu folgen.
Kulanz betreffend Rückzahlungsmodalitäten bei Kantons- und NRP-Darlehen
Der Kanton ist kulant betreffend Rückzahlungsmodalitäten bei Kantons- und Bundesdarlehen, welche gestützt auf das Wirtschaftsentwicklungsgesetz oder die Neue Regionalpolitik des Bundes gesprochen wurden. Der Kanton ist bereit, im Einzelfall mit den betroffenen Darlehensnehmern Lösungen betreffend die Amortisationszahlungen zu prüfen.
Unterstützung für Kultur und Sport
Auch dem Kanton ist es wichtig, eine dauerhafte Schädigung der Bündner Sport- und Kulturlandschaft zu verhindern. Der Bund stellt für die Schweizer Kulturlandschaft gesamthaft 280 Millionen Franken als erste Tranche für zwei Monate zur Verfügung. Dazu gehören Entschädigungen für Ertragsausfälle durch Absagen von Veranstaltungen oder Projekten bzw. Betriebsschliessungen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Die Hälfte der Kosten trägt der Kanton. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden nach Vorliegen der entsprechenden Richtlinien zur Umsetzung des Massnahmenpakets des Bundes bereitgestellt. Des Weiteren sieht der Kanton grundsätzlich von Kürzungen bei wiederkehrenden Beiträgen respektive bei Leistungsvereinbarungen im Kulturbereich ab.
Für den Schweizer Sport stellt der Bund 100 Millionen Franken zur Verfügung. Ergänzend zu den Bundesmassnahmen beabsichtigt der Kanton eine finanzielle Unterstützung der Sportverbände, um die wichtigen gemeinnützigen und grösstenteils ehrenamtlichen Sportstrukturen im Kanton Graubünden aufrecht zu erhalten.
Schliesslich zeigt sich der Kanton im Kultur- und Sportbereich kulant bei abgesagten oder verschobenen vom Kanton geförderten Veranstaltungen und wird im Einzelfall eine möglichst entgegenkommende Lösung finden.
Arbeitsvergaben des Kantons prioritär behandeln
Die Vergabeverfahren werden weitergeführt und möglichst ohne Verzögerung abgeschlossen. Mit der Aufrechterhaltung der Vergabetätigkeit durch den Kanton können für die Unternehmen Auftragsreserven geschaffen und eine verbindlichere Geschäftsplanung ermöglicht werden. Die sich stellenden Schwierigkeiten in den Verfahren werden – wo immer möglich – pragmatisch gelöst (z.B. Teilnahmemöglichkeit an Offertöffnungen per Videotelefonie).
Konstruktiver Dialog mit Wirtschaftsverbänden und Arbeitnehmervertretenden
Es ist der Bündner Regierung ein grosses Anliegen, den seit vielen Jahren gepflegten Austausch mit Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Arbeitnehmerseite auch in der ausserordentlichen Lage weiterzuführen. So haben sich Regierungspräsident Christian Rathgeb und Regierungsrat Marcus Caduff letzte Woche mit den Präsidenten verschiedener Bündner Wirtschaftsverbände getroffen und die Situation erörtert. Einen ebenfalls konstruktiven Dialog konnte Regierungsrat Caduff mit Arbeitnehmervertretern führen. Es zeigt sich, dass die bisher von Bund und Kanton ergriffenen Massnahmen auf breite Zustimmung stossen.
Weiterführende Informationen: www.gr.ch/coronavirus
Beilage:
Aufzeichnung Medienkonferenz
Verordnung Coronapaket des Kantons Graubünden
Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei