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Die Regierung will die Finanzierung der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung in der aktuellen Coronasituation sicherstellen. Dazu stellt die Regierung eine ausserordentliche Finanzierung zur Verfügung.

Der Kanton unterstützt die Anbieter der familienergänzenden Kinderbetreuung mit ausserordentlichen Finanzhilfen. Das Ziel ist, die entstandenen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen zu verringern und eine nachhaltige Schädigung der Betreuungsangebote zu verhindern.

Kompensation der entgangenen Elternbeiträge
Die Anbieter der familienergänzenden Kinderbetreuung sorgen während der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus für Betreuungsangebote für Kinder, sofern eine private Betreuung nicht möglich ist. Den Anbietern entstehen finanzielle Einbussen, weil ihre Einnahmen aus den Beiträgen der Erziehungsberechtigten gesunken sind, während die Fixkosten weiterlaufen. Die sich abzeichnenden Defizite sind für die Trägerschaften der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote nicht tragbar und gefährden den Betrieb der Angebote.

Eine ausserordentliche Finanzierung ist deshalb notwendig. Die Regierung beantragt der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats zu diesem Zweck einen Nachtragskredit in der Höhe von einer Million Franken. Die Hälfte der Zusatzkosten geht zulasten der Gemeinden.

Weiterführende Informationen: www.gr.ch/coronavirus

Beilage: 
Verordnung

Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales

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