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Kanton Glarus - hier klicken

 

Veranstalter von Festwirtschaften, Messen, Ausstellungen und sonstigen Anlässen mit Abgabe von gebrannten Wassern benötigen eine Festwirtschaftsbewilligung für den Ausschank gebrannter Wasser.

Die Festwirtschaftsbewilligung wird natürlichen Personen erteilt, die bereits im Besitze einer gültigen kommunalen Festwirtschaftsbewilligung sind. Für die Beantragung der Festwirtschaftsbewilligung muss ein Gesuchsformular eingereicht werden.
Das Gesuch muss vor der Durchführung des Anlasses eingereicht werden.

Rechtliche Grundlagen