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Nebst den Lebensmitteln gibt es Materialien tierischen Ursprungs, die als tierische Nebenprodukte (TNP) anfallen und nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (Fleischabfälle, Schafwolle, Felle, Lebensmittelabfälle, Tierkadaver, spezifiziertes Risikomaterial, Gülle, Küchen- und Speiseabfälle). TNP bergen das Risiko einer Übertragung von Tierseuchen und Zoonosen und damit verbunden einer Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier und zusätzlich das Risiko einer Umweltkontamination. Die Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) beschreibt die verschiedenen Kategorien von tierischen Nebenprodukten (Kategorie 1 bis 3) und regelt das Sammeln, den Transport, die Verarbeitung und die Entsorgung von TNP. Das BLV hat verschiedene Vollzugshilfen erarbeitet für Transporteure und Betreiber von Anlagen, welche tierische Nebenprodukte sammeln, verwerten oder entsorgen. Auf der Website des BLV sind weitere Informationen zum Thema TNP zu finden.

Regionale Tierkörpersammelstellen

In knapp 40 Schlachtbetrieben, in vielen fleischverarbeitenden Betrieben und in Tierhaltungen fallen täglich grosse Mengen von tierischen Nebenprodukten in Form von Schlacht- bzw. Fleischabfällen und Tierkadavern an. Die einem geordneten Einsammeln dienenden regionalen Tierkörpersammelstellen (RTS) werden von den Gemeinden errichtet und betrieben. Die Regierung bestimmt die Standorte der RTS, die Sammelregionen und die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Regionen. Schwere Tierkörper (> 70 kg für GR / > 200 kg für GL) werden in Tierhaltungen direkt von einem kantonalen Sammeldienst abgeholt.

Sammeln und Transportieren von tierischen Nebenprodukten

Jedes gewerbsmässige Sammeln und Transportieren von TNP ist bewilligungspflichtig und muss von einem Begleitpapier begleitet sein, das die wesentlichen Angaben zur Herkunft, zur Art, zur Menge des Materials, zum Transporteur und zum Bestimmungsort enthält (Gesuchsformular für eine Bewilligung und Begleitpapier unter "Formulare").

Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten

Die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten ist bewilligungspflichtig (Gesuchsformular für eine Bewilligung unter "Formulare"). Mit der richtigen Aufbereitung der entsprechenden Abfälle können wertvolle Güter oder Energie gewonnen werden.

Merkblätter und Formulare

Merkblatt Tierkadaverentsorgung
Gesuchsformular für eine Bewilligung nach Art. 9 der VTNP
Begleitpapier für tierische Nebenprodukte
Formular zur Meldung des Handels mit oder Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten