Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnungen 1-5 (ArGV 1-5)
Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz, anderseits Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten.
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Rechte und Pflichten (SUVA)
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Im Unfallversicherungsgesetz Art. 82 Absatz 1 wird der Arbeitgeber verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Alle Arbeitgeber haben gemäss Verordnung über die Unfallverhütung die Pflicht, die in ihrem Unternehmen auftretenden Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmassnahmen und Anordnungen nach den anerkannten Regeln der Technik zu treffen.