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Ausstellungsposter «Rageth Abys (1790–1861), der Bündner in Bern» als PDF

Diese Webseite ist Bestandteil der Ausstellung «Graubünden und die Bundesverfassung» im Grossratsgebäude in Chur. Lehrreiche Visualisierungen erinnern daran, was die Einführung der Bundesverfassung für Graubünden bedeutete und wie sich der Bergkanton in den jungen Schweizer Bundesstaat integrierte. Die Ausstellung ist während der August-, Oktober- und Dezembersession 2023 des Grossen Rates jeweils von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr öffentlich zugänglich.

Rageth Abys (1790 - 1861) war in den Jahren 1847 und 1848 zusammen mit Oberstleutnant Carl à Marca der Abgesandte Graubündens an der eidgenössischen Tagsatzung. Die Tagsatzung war der Vorläufer der Bundesversammlung, die erst mit der Verfassung von 1848 entstand. Aus einer Churer Familie von Kaufleuten stammend, bringt er vielfältige Erfahrungen mit: Solddienst als Quartiermeister in einem niederländischen Regiment, Leitung der Handelsfirma Abys & Co, Churer Amtsbürgermeister von 1843–1846. Während des Sonderbundskriegs dient er in der eidgenössischen Armee als Kriegskommissar und ist damit als oberster Logistiker für Verpflegung, Transporte und Rechnungswesen verantwortlich. Militärische Aufgaben sagen ihm zu, und nach der Errichtung des Bundesstaates steht er als eidgenössischer Kriegscommissarius im Rang eines Obersten bis zu seinem Tod in dessen Diensten.

Bereits am 16. August 1847 hatte die Tagsatzung eine Kommission ernannt, die eine neue Bundesverfassung erarbeiten sollte und Abys hineingewählt. Aber dann brach der Sonderbundskrieg aus, deshalb konnte die 23-köpfige Kommission die Arbeit erst am 7. Februar 1848 aufnehmen. In 31 Sitzungen erarbeitete sie bis zum 8. April 1848 den Entwurf der Bundesverfassung. Was für Anliegen vertrat Abys? Aus dem offiziellen gedruckten Protokoll der Kommission ist dies nicht herauszulesen, da die Voten dort anonymisiert sind. Aber einige Mitglieder führten eigene Protokolle, die vor kurzem ebenfalls publiziert wurden. Abys war kein Vielredner und keine führende Figur in der Kommission. Er setzte sich aber energisch für die Bündner Interessen ein; insbesondere für genügende Kompensation für die wegfallenden Zolleinnahmen, aber auch gegen einen Ausschluss Graubündens aus der geplanten Zollunion, wie dies als „Kompromiss“ zeitweise zur Debatte stand. Bemerkenswert ist sein Umschwenken in der Parlamentsfrage: anfänglich trat er dafür ein, dass es weiterhin nur EIN Parlament gebe, mit einer Stimme pro Kanton. Schliesslich aber stimmte er für die gefundene Lösung mit zwei Kammern: einen Nationalrat als Volksvertretung und einen Ständerat als Vertretung der Kantone.

Der Entwurf der Revisionskommission wurde anschliessend in der Tagsatzung vom 15.5. bis zum 27.6.1848 beraten. Die Mitglieder der Tagsatzung stimmten nach Instruktionen ihres Kantons. Dies war ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem Parlament, wie es mit der Bundesverfassung definiert wurde. Vor der Session erhielten sie jeweils aufgrund der anstehenden Geschäfte eine urkundenähnliche Hauptinstruktion. Während der Beratungen der Bundesverfassung genügte das nicht, nun lieferten die Gesandten Abys und Carl a Marca nach jeder Sitzung Berichte und umgekehrt erhielten sie direkt in Form von Protokollauszügen Beschlüsse und Anweisungen des kantonalen Grossen Rats.

Legenden

  1. Zu Beginn der Kommissionsverhandlungen war länger darüber diskutiert worden, ob ihre Sitzungen öffentlich sein sollten. Eines der Argumente dagegen: „wenn Öffentlichkeit beschlossen werde, dürfte die Kommission weit mehr Zeit für ihre Arbeit brauchen als im andern Fall. Ohne gerade irgend jemandem den Vorwurf der Eitelkeit zu machen, dürfe behauptet werden, dass man zu weitläufigen Reden, zur Exposition von Theorien unwillkürlich hingezogen werden könne, was auf die Förderung und Beendigung der Arbeit von nachtheiligem Einfluss sein müsse“ (S. 2).
  2. Bericht von Abys über die letzte Sitzung der Tagsatzung vom 27.6.1848, an der die Verfassung zur Abstimmung an die Kantone übergeben wurde.
  3. Bündner Instruktion für die Session der Tagsatzung von 1847, datiert 29.6.1847.
  4. Der zweite Tagsatzungsgesandte, Carl a Marca, schrieb seine Berichte auf italienisch. Hier ein Auszug zur Beratung von Artikel 22 der Verfassung.