Im Jahr 2010 sind Bund und Kantone übereingekommen, die spezifische Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz weiterzuentwickeln und auf eine gemeinsame Strategie auszurichten. Gestützt darauf finanziert der Bund im Rahmen von Kantonalen Integrationsprogrammen die Integrationsförderung in den Kantonen massgeblich mit. Die Periode des ersten Kantonalen Integrationsprogrammes (KIP 1) dauerte von 2014 bis 2017. Ein zweites Kantonales Integrationsprogramm (KIP 2) schloss direkt daran an und dauerte von 2018 bis 2021. Um die Integrationsagenda (IAS) und verschiedene spezifische Pilotprogramme in die Kantonalen Integrationsprogramme zu überführen, haben Bund und Kantone für die Jahre 2022 und 2023 ausnahmsweise eine zweijährige Phase beschlossen. Ab 2024 ist wiederum eine reguläre vierjährige KIP-Phase geplant.
Nachhaltige Weiterentwicklung der Integrationsförderung
Die kantonalen Integrationsprogramme sollen durch einen breit abgestützten Prozess die Weiterentwicklung der Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton nachhaltig fördern und implementieren. So wird in Ergänzung zu den bereits heute vorhandenen Angeboten die Integrationsförderung mit bedarfsorientierten Massnahmen gezielt ausgebaut, wie folgende Beispiele belegen: Bereitstellen von Informationsmaterial in den häufigsten im Kanton gesprochenen Sprachen zu Fragen der Alltagsbewältigung, Unterstützung der Gemeinden bei der Vermittlung von Erstinformationen an Neuzugezogene, Beratung von Personen mit besonderem Integrationsförderbedarf, bedarfsgerechter regionaler Ausbau von Sprachkursen in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Sozialämtern, Schaffen von verbindlichen Grundlagen für die frühe Förderung von sozial benachteiligten Kindern im Vorschulalter und Unterstützung von Pilotprojekten, Förderung der Zusammenarbeit mit fremdsprachigen Eltern in der Schule, Verbesserung des Zugangs zu Schul- und Berufsbildung für spätzugezogene, fremdsprachige Jugendliche, Verstärkung des Einbezugs von Arbeitgebern in die Integrationsförderung sowie Förderung kommunaler Projekte zur Einbindung der ausländischen Wohnbevölkerung.
Ziel der kantonalen Integrationsprogramme ist es, mit pragmatischen Lösungen unter Beachtung der Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten Entwicklungsperspektiven für alle Bevölkerungsgruppen im Kanton zu schaffen.
Dokumente
Kantonales Integrationsprogramm Graubünden KIP 3 (2024-2027)
Kantonales Integrationsprogramm Graubünden KIP 2bis
(2022-2023)
Kantonales Integrationsprogramm Graubünden KIP 2 (2018-2021)
Kantonales Integrationsprogramm Graubünden KIP 1 (2014-2017)