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Im Auftrag der Regierung hat eine breit abgestützte Integrationskommission Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern in Graubünden erarbeitet. Die Leitlinien wurden im Februar 2012 von der Regierung verabschiedet und enthalten Empfehlungen an sämtliche von der Integration betroffenen Akteure.

Integration ist eine staatliche und gesellschaftliche Kernaufgabe. Bund, Kantone und Gemeinden haben gemeinsam günstige Bedingungen für die Chancengleichheit und die Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben zu schaffen. Zur strategischen Ausrichtung der kantonalen Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern hat die Regierung im März 2010 eine Integrationskommission unter der Leitung der kantonalen Integrationsdelegierten Patricia Ganter eingesetzt. Vertreter von Gemeinden, der Wirtschaft, der Landeskirchen und Religionsgemeinschaften, von Verbänden, Vereinen und Organisationen sowie der ausländischen Wohnbevölkerung haben Leitlinien der Integrationsförderung in einem Bericht zusammengefasst. Die Leitlinien sind in den kommenden Jahren richtungsweisend für Aktivitäten von Kanton und Gemeinden. Sie dienen als Basis für die Erarbeitung von – allenfalls notwendigen – rechtlich verbindlichen Normen auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Dokumente

Leitlinien zur Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern in Graubünden

Anhang der Integrationsleitlinien

Zusammenfassung der Integrationsleitlinien

Ziele

Die Kommission hat in ihrem Bericht die wichtigsten integrationsrelevanten Handlungsfelder für die Zukunft aufgeführt und dazu Empfehlungen formuliert. Diese haben zum Ziel:

  • die Förderung der sprachlichen und interkulturellen Verständigung auf allen Ebenen,
  • eine bedarfsorientierte Informationsvermittlung für Zugewanderte wie Einheimische,
  • eine Bildungspolitik, die bestmögliche Voraussetzungen für den Erfolg in der Schule und für den Einstieg in die Berufswelt schafft,
  • eine Wirtschaft, die ihre soziale Verantwortung im Integrationsbereich wahrnimmt und für ihre ausländischen Mitarbeitenden berufliche Perspektiven eröffnet,
  • Verwaltungsstellen, die auf Interkulturalität sensibilisiert und mit ihren Leistungen für alle zugänglich sind.

Integrationspolitische Grundsätze für den Kanton Graubünden

Integration − eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Voraussetzung für ein friedliches Miteinander sind gegenseitiger Respekt sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten. Eine erfolgreiche Integration verlangt von den Zugewanderten ein aktives Engagement, um - entsprechend ihren Möglichkeiten - am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Die Aufnahmegesellschaft muss dementsprechend den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beitrag der ausländischen Bevölkerung anerkennen, für den Austausch offen und zur Teilhabe bereit sein.

Integration − ein bewusster Umgang mit Vielfalt

Kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt ist Bestandteil unserer Gesellschaft. Ausländerinnen und Ausländer werden als soziale Individuen ernst genommen und vorurteilsbehaftete Pauschalisierungen hinsichtlich kultureller, ethnischer, religiöser oder nationaler Zugehörigkeit sind zu vermeiden. Herkunftsbedingte

Unterschiede dürfen nicht zu sozialer Ungleichheit in den lebenswichtigen Bereichen wie beispielsweise Schule, Bildung, Arbeit und Wohnsituation führen.

Integration − die Verwirklichung von Chancengleichheit

Integration verfolgt das Ziel des chancengleichen Zugangs zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben für alle Bevölkerungsgruppen. Damit Einheimische wie Zugewanderte gleichwertige Möglichkeiten haben, sich Ziele zu setzen und diese auch zu erreichen, müssen allfällige Zugangshindernisse beseitigt d.h. die institutionellen Zugänge für alle sichergestellt werden.

Integration − die Stärkung von Potenzialen und Ressourcen

Ausländerinnen und Ausländer sollen in ihren Fähigkeiten und hinsichtlich ihrer Potenziale und nicht unter dem Aspekt von Defiziten, wie z.B. mangelhafte Sprachkenntnisse wahrgenommen werden. Eine gezielte und nachhaltige Integrationsförderung orientiert sich an den Bedürfnissen, Kompetenzen und Ressourcen aller am Integrationsprozess Beteiligter und nutzt die vorhandenen Potenziale, Fähigkeiten und Kompetenzen. Dadurch schafft sie Entwicklungsperspektiven für alle Bevölkerungsteile.

Integration − eine Aufgabe der Regelstrukturen

Integrationsförderung erfolgt im Rahmen der Regelstrukturen d.h. sie findet in allen gesellschaftlichen Bereichen statt und liegt in der Verantwortung der zuständigen Stellen. Diese tragen dem Umstand, dass die Ausgangslage für Ausländerinnen und Ausländer häufig nicht derjenigen der Einheimischen entspricht, die notwendige Beachtung und haben zum Ziel, die Palette ihrer Leistungen und Angebote auf unterschiedliche Bedürfnisse auszurichten.

Integration − die Förderung von gesellschaftlichen Kompetenzen

Die spezifische Integrationsförderung erfolgt subsidiär und erreicht Personen, die keinen Zugang zu den Regelstrukturen haben. Sie bringt den Integrationsprozess in Gang, indem sie soziale und kulturelle Fertigkeiten, wie Sprachkompetenzen und Kenntnisse über Verhaltensregeln und Normen fördert. Sie ergänzt und unterstützt dabei die Angebote der Regelstrukturen.

Integration − eine Voraussetzung für die Einbürgerung

Integration beschreibt - nebst dem gesellschaftlichen Prozess - auch ein individuelles Verhalten, das sich durch ein längerfristiges aktives Engagement auszeichnet und in der Einbürgerung mit der aktiven Beteiligung an kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen ihren erfolgreichen Abschluss finden kann.