Bund, Kantone und Gemeinden fördern die Integration von ausländischen Personen in erster Linie über die Regelstrukturen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheitswesen und soziale Sicherheit. Sie stellen Angebote bereit, um allen Anspruchsberechtigten unabhängig ihrer Herkunft chancengleichen Zugang zum gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Es gibt jedoch immer Lücken im System – Menschen, die keinen Zugang haben oder Strukturen, die Unterstützung brauchen. Hier setzt die spezifische Integrationsförderung an. Auf der Grundlage des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) unterstützt die Fachstelle Integration mit finanziellen Beiträgen Projekte, die nicht nur die Integrationsförderung in den Regelstrukturen ergänzen, sondern auch darüber hinausgehen. Sie unterstützt Projekte in den Bereichen Information, niederschwellige Bildung, soziale Integration, frühe Förderung und Elternbildung.
Ihr Projektgesuch können Sie über unsere Online-Plattform einreichen. Falls Sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
In folgenden Dokumenten finden Sie die Richtlinien zur Projektförderung und die Kriterien, welche die Projektgesuche erfüllen müssen. Es besteht kein Anspruch auf einen finanziellen Beitrag.
Richtlinien für Projektgesuche
Richtlinien Frühe Förderung und Elternbildung
Richtlinien Information, niederschwellige Bildung und soziale Integration