Lebensmittelsicherheit
Sichere Lebensmittel vom Stall bis auf den Teller - das
Lebensmittelgesetz verpflichtet Produzenten und Händler gleichermassen, mittels
Selbstkontrolle dafür zu sorgen, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten
Lebensmittel die Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden.
Die Lebensmittelvollzugsbehörden werden vom
Lebensmittelgesetz ermächtigt, die Selbstkontrolle hinsichtlich ihrer Effizienz
zu überprüfen und bei Mängeln geeignete Massnahmen anzuordnen, um den
rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.
Amtliche Kontrollen umfassen risikobasierte Inspektionen in
Betrieben als auch Analysen von Konsumwaren, zu denen auch die sogenannten
Gebrauchsgegenstände gehören - Produkte, die mit dem menschlichen Körper oder
Lebensmitteln in Berührung kommen wie Kosmetika oder Geschirr.