Navigation

Inhaltsbereich

Bei Schlacht- und bewilligten Zerlegebetrieben liegt der Vollzug beim Kantonstierarzt. Für andere Zerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe ist der Kantonschemiker als Bewilligungs- und Kontrollinstanz verantwortlich. Um die Prozesse zu vereinfachen, wird die Branche im Kanton Graubünden von nur einem Ansprechpartner, dem „Amtstierarzt-Lebensmittel“, betreut, welcher beide Qualifikationen erfüllt. Im Kanton Glarus wird dies ab 2018 umgesetzt werden.

Schlachtbetriebe

Aktuell existieren in Graubünden rund 40 unterschiedlich grosse Schlachtbetriebe, welche zwischen zehn bis 1‘000 Tiere pro Jahr schlachten. Zwei davon stehen mit deutlich höheren Schlachtzahlen an der Schwelle zum Grossbetrieb.

Im Jahre 2015 wurden alle Schlachtlokale einer Bewilligungsinspektion unterzogen und jene, welche die baulich-betrieblichen Voraussetzungen erfüllten sowie ein  Selbstkontrollkonzept vorweisen konnten, wurden mit einer unbefristeten Bewilligung zugelassen. Alle fünf Jahre wird mit einer umfassenden Inspektion verifiziert, ob der Betrieb die Voraussetzungen dazu noch erfüllt. In den Zwischenjahren rapportieren die amtlichen Tierärzte der Fleischkontrolle regelmässig und risikobasiert über das hygienische Verhalten und die Tierschutzkonformität des Betriebspersonals. In Glarus sind derzeit rund fünf Schlachtbetriebe bewilligt.