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Verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Tieren unterliegen einer Bewilligungspflicht. So benötigen Personen, die einen gewerbsmässigen Umgang mit Tieren haben ebenso eine Bewilligung wie Personen, die Tierversuche durchführen oder eine Tierarztpraxis betreiben. Mehr Informationen stellen wir in den weiteren Abschnitten zur Verfügung.

Gewerbsmässiger Umgang mit Tieren

Der gewerbsmässige Umgang mit Tieren ist dann gegeben, wenn die Absicht besteht, für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen oder Unkosten zu decken (eigene oder jene Dritter). Es spielt dabei keine Rolle, ob die Dienste direkt, telefonisch oder über elektronische Medien (z.B. Internet) angeboten werden oder ob sie national oder international betrieben werden.

Unter die Bewilligungspflicht fallen Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Wirbeltieren, Kopffüsser und Panzerkrebsen, gewerbsmässige Klauen- und Hufpflege sowie Handel und Werbung mit Tieren (inkl. Wildtiere).

Grundvoraussetzungen für eine Bewilligungserteilung sind der Nachweis der nötigen Fachkompetenz, eine tierschutzkonforme Infrastruktur und die Gewährleistung der fachgerechten Betreuung der Tiere.

Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Gesuchunterlagen (siehe Ordner Formulare), damit der Bewilligungsprozess speditiv durchgeführt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass eine Bewilligung kostenpflichtig ist, sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein kann.