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Die Fachstelle Tierseuchen ist für den Vollzug  der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung (TSG, SR 916.40 und TSV, SR 916.401) verantwortlich.

Bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen hat sich eine enge Zusammenarbeit mit den Seuchenwehrpionieren des AMZ (Amt für Militär und Zivilschutz) in Graubünden und der HAMZ (Hauptabteilung Militär und Zivilschutz) in Glarus bewährt.

Verschiedene Krankheiten, welche in der Tierseuchenverordnung nicht aufgeführt sind, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle in der Erhaltung der Tiergesundheit. Es sind dies vor allem Krankheiten mit einem Zoonosepotenzial, Krankheiten, welche mit den Wildbeständen interagieren können und Krankheiten, welche bedeutende wirtschaftliche Verluste verursachen können und eine Tierschutzrelevanz haben.

Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die für Menschen nicht gefährlich ist. Angesteckte Schweine und Wildschweine sterben jedoch meist innert weniger Tage. Ausser therapieresistentem Fieber und plötzlichen Todesfällen treten nur unspezifische Symptome auf. 

Die ASP breitet sich in der Wildschweinepopulation in Europa aus. Der bisher nördlichste ASP-Nachweis in Italien befindet sich rund 60 Kilometer von der Grenze zum Süd-Tessin entfernt. Die ASP stellt daher auch für die Schweiz ein ernstzunehmendes Risiko dar.  Die Bevölkerung und namentlich Reisende können viel dazu beitragen, einen Ausbruch der ASP in der Schweiz zu verhindern.

Weitere nützliche Informationen:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen – Afrikanische Schweinepest
Fachinformation
Merkblatt Bevölkerung
Merkblatt Jägerschaft
Merkblatt Tierhalter
Warnplakat ASP
Medienanlass PSANOS 2025