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Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandeln. (von Mahatma Gandhi)

Wer mit Tieren umgeht, hat ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen, für ihr Wohlbefinden zu sorgen und die Würde jedes seiner Tiere zu schützen.
Die Fachstelle Tierschutz sichert den Vollzug der Schweizer, der Bündner und der Glarner Tierschutzgesetzgebung, überprüft die Gesetzeskonformität der Tierhaltungen, die Aus- und Weiterbildung der Tierhalter und stellt, falls erforderlich, die nötigen Bewilligungen aus. Bei Verdacht auf Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung ist die Fachstelle auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. Nur so ist es möglich, frühzeitig und effizient eine Wiederherstellung der Gesetzeskonformität zu erreichen. Meldungen können über das offizielle Meldeformular dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT) per Post oder per E-Mail eingereicht werden.

Nutztiere

Tiere, die direkt oder indirekt zur Produktion von Lebensmitteln oder für eine bestimmte andere Leistung gehalten werden bezeichnet man als Nutztiere. Hierzu zählen insbesondere Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel und Kaninchen, aber auch z.B. Lama, Alpaka, Rotwild etc.

Haltungsanforderungen
Nutztiere müssen ihren Haltungsanforderungen entsprechend gehalten werden. Informationen dazu finden Sie sowohl in der Dokumentation des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als auch unter "Infos".

Ausbildungspflicht

Wer Nutztiere betreut, muss über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Welche Ausbildung für die jeweilige Tierhaltung erforderlich ist, regelt Art. 31 der Tierschutzverordnung.

Bauvorhaben
Die Verantwortung der Gesetzeskonformität eines Stallneu- bzw. -umbaus des liegt jederzeit beim Bauherrn rsp. beim Tierhalter. Nutzen Sie die vorhandenen Informationsquellen des BLV und die Beratungsdienstleistungen z.B. des Landwirtschaftlichen Betriebs- und Beratungszentrums LBBZ Plantahof. Weiteres Wissenswertes finden Sie unter "Infos".

Schmerzhafte Eingriffe
Schmerzhafte Eingriffe wie Enthornung von Kälbern in den ersten drei oder Kastration von männlichen Jungtieren in den ersten zwei Lebenswochen dürfen von Tierhaltern selber durchgeführt werden, wenn diese vorgängig einen vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom BLV anerkannten Sachkundenachweis erlangt haben. Weiteres Wissenswertes finden Sie unter "Infos".

Tierschutzmeldung
Bewilligungsgesuch für das Halten von Wildtieren
Bewilligungsgesuch für Tourneen von Zirkussen mit Wildtieren
Zusatzformular Gehege
Zusatzformular Personalblatt
Zusatzformular Tierbestand
Zusatzformular Tourneeplan
Bewilligungsgesuch für die gewerbsmässige Haltung von Tieren

Weidezäune - eine Gefahr für Nutztiere und Wild
Tötung schwerverletzter und erkrankter Schafe und Ziegen