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Die Fachstelle Hundewesen ist für den Gesetzesvollzug im Bereich Hunde im Kanton Graubünden und Glarus verantwortlich. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Bearbeitung sämtlicher Meldungen von Vorfällen mit Hunden bzw. von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden. 

Die Prävention solcher Vorfälle ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Dazu gehören u.a.: 
- die Kontrolle und Überwachung der Ausbildung von Hunden
- die Durchführung von Wesensüberprüfungen
- die Beratung und Unterstützung von Partnern (Gemeinden, Vereine etc.) im Bereich Hundewesen
- die Präventionsarbeiten Kind & Hund 

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Vorfälle mit Hunden

Tierärzte/innen, Ärzte/innen, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildner/innen, Polizei sowie Zollorgane sind gesetzlich verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere verletzt oder Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere ein übermässiges Aggressionsverhalten gezeigt hat. Der Kanton kann die Meldepflicht auf einen weitere Personenkreise ausdehnen. 

Geht eine Meldung ein, überprüft das ALT den Sachverhalt der Meldung. Aufgrund des Resultats der vorgenommenen Überprüfung bzw. Abklärungen kann das ALT allfällige verwaltungsrechtliche und kostenpflichtige Massnahmen anordnen. Darunter fallen zum Beispiel die Verpflichtung des Hundehalters/der Hundehalterin ein Hundetraining zu absolvieren, die Leinen- oder Maulkorbpflicht für den Hund oder in den schlimmsten Fällen die Enteignung des Hundes.

Meldeformulare

Meldungen betreffend Vorfälle mit Hunden oder von Verhaltensauffälligkeiten können über das offizielle Meldeformular dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT) per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Zu Gunsten einer effizienten Abklärung ist das Formular so präzise wie möglich auszufüllen. 

Bei dringenden/schweren Vorfällen ist vorzugsweise direkt die Kantonspolizei Graubünden (Tel. +41 81 256 56 57) oder die Kantonspolizei Glarus (Tel. +41 55 645 66 66) zu kontaktieren