Hundewesen
Die Fachstelle Hundewesen ist für den Gesetzesvollzug im Bereich Hunde im Kanton Graubünden und Glarus verantwortlich. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Bearbeitung sämtlicher Meldungen von Vorfällen mit Hunden bzw. von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden.
Die Prävention solcher Vorfälle ist ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Dazu gehören u.a.:
- die Kontrolle und Überwachung der Ausbildung von Hunden
- die Durchführung von Wesensüberprüfungen
- die Beratung und Unterstützung von Partnern (Gemeinden, Vereine etc.) im Bereich Hundewesen
- die Präventionsarbeiten Kind & Hund
Vorfälle mit Hunden
Tierärzte/innen, Ärzte/innen, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildner/innen, Polizei sowie Zollorgane sind gesetzlich verpflichtet, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere verletzt oder Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere ein übermässiges Aggressionsverhalten gezeigt hat. Der Kanton kann die Meldepflicht auf einen weitere Personenkreise ausdehnen.
Geht eine Meldung ein, überprüft das ALT den Sachverhalt der Meldung. Aufgrund des Resultats der vorgenommenen Überprüfung bzw. Abklärungen kann das ALT allfällige verwaltungsrechtliche und kostenpflichtige Massnahmen anordnen. Darunter fallen zum Beispiel die Verpflichtung des Hundehalters/der Hundehalterin ein Hundetraining zu absolvieren, die Leinen- oder Maulkorbpflicht für den Hund oder in den schlimmsten Fällen die Enteignung des Hundes.
Meldeformulare
Meldungen betreffend Vorfälle mit Hunden oder von Verhaltensauffälligkeiten können über das offizielle Meldeformular dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden (ALT) per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Zu Gunsten einer effizienten Abklärung ist das Formular so präzise wie möglich auszufüllen.
Bei dringenden/schweren Vorfällen ist vorzugsweise direkt die Kantonspolizei Graubünden (Tel. +41 81 256 56 57) oder die Kantonspolizei Glarus (Tel. +41 55 645 66 66) zu kontaktieren
Hunde mit verkürzter Rute und coupierten Ohren
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, der kantonalen Fachstelle zu melden, wenn sie einen Hund mit coupierten Ohren oder verkürzter Rute besitzen (Formular Meldung). Das Amt erfasst die Merkmale in der Datenbank Amicus.
Bewilligungspflichtige Hundehaltungen im Kanton Glarus
Die Landsgemeinde Glarus 2012 unterstellte die Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial einer Bewilligungspflicht (Art. 27 EG zum TSchG und TSG). Der Regierungsrat des Kantons Glarus regelte in der Verordnung zum kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz (Veterinärverordnung, VetV) die Einzelheiten wie die bewilligungspflichtigen Hunderassen und die Bewilligungsvoraussetzungen. Die entsprechenden Vorschriften traten per 1. Januar 2014 in Kraft.
Die Hundehaltung folgender Rassen ist bewilligungspflichtig:
a. American Staffordshire Terrier
b. American Pit Bull Terrier
c. Bull Terrier
d. Staffordshire Bull Terrier
e. Rottweiler
f. Dobermann
g. Hovawart
h. Dogo Argentino
i. Cane Corso
j. Rhodesian Ridgeback
k. Deutscher Schäferhund
l. Belgischer Schäferhund
m. Mischlinge der Rassen der Buchstaben a bis l
Die Bewilligungsvoraussetzungen bzw. die Einzelheiten können dem Merkblatt für die bewilligungspflichtige Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial im Kanton Glarus entnommen werden.
Merkblätter und Bewilligungsgesuche
Merkblatt für die bewilligungspflichtige Haltung eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial im Kanton Glarus
Bewilligungsgesuch für Hundehaltung erhöhtes Gefährdungspotential
Die Bewilligungsgesuche sind vollständig und grundsätzlich vor, spätestens aber vierzehn Tage nach Übernahme des Hundes/der Hunde beim ALT einzureichen. Für in den Kanton Glarus zuziehende Hundehalter beträgt die Frist zur Gesuchseinreichung einen Monat ab Wohnsitznahme.
Das Gesuch ist einzureichen an:
Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Graubünden
Hundewesen
Ringstrasse 10
7001 Chur
Telefon 081 257 65 66
Infos
Hunde
Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden
Kynologischer Ausbildungslehrgang KAL
Ausbildner Kynologischer Ausbildungslehrgang
Merkblatt "Wie viel Bewegung braucht der wachsende Hund"
Formulare
Hunde
Bewilligungsgesuch für das Handeln mit Tieren
Bewilligungsgesuch von gewerbsmässigen Tierhaltungen
Gesuch zur Aufnahme als KAL Ausbilder/in
Meldung von Vorfällen mit Hunden
Meldung von Hunden mit verkürzter Rute oder coupierten Ohren
Meldung Hunde auf Sömmerungsbetrieb
Hunde - Bewilligungspflicht für Kanton Glarus
Bewilligungsgesuch Hundehaltung mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Import und Export
Antragsformular Export (Hund)
Illegale Einfuhr von Hunden und Katzen