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Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt. Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.

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