Navigation

Inhaltsbereich

Nach dem Fischereigesetz (Art. 5 KFG, Art. 9 KFV) müssen sich Fischerinnen und Fischer, die ein Jahres- oder Monatspatent lösen, über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse ausweisen (Sachkundenachweis, SaNa).

Sachkundenachweis (SaNa)

Der SaNa kann im Rahmen eines Jung- und Neufischerkurses erworben werden. Die Anmeldung erfolgt online: www.anglerausbildung.ch/sana-Kurse