Die Regierung setzt für die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen den Kantonalen Führungsstab ein. Dem Kantonalen Führungsstab obliegt in der Akut- und Wiederherstellungsphase von ausserordentlichen Lagen die Gesamteinsatzleitung. In der Vorsorge- und Wiederherstellungsphase wird der Kantonale Führungsstab durch das Amt für Militär und Zivilschutz geführt und in der Akutphase durch die Kantonspolizei. Dem Kernstab des Kantonalen Führungsstabs gehören der Kommandant, beziehungsweise die Kommandantin der Kantonspolizei, der Leiter, beziehungsweise die Leiterin der Abteilung Feuerwehr der Gebäudeversicherung, des Gesundheitsamts, des Tiefbauamts, des Amts für Wald und Naturgefahren, des Amts für Natur und Umwelt und des Amts für Militär und Zivilschutz an. Der Führungsstab kann für die Vorsorge und die Bewältigung von Ereignissen der besonderen und ausserordentlichen Lagen benötigte Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen von Dienststellen oder Betrieben beiziehen. Dem Amt für Militär und Zivilschutz obliegt die Ausbildung und Weiterbildung der Mitglieder des Kantonalen Führungsstabes.
Aufgaben in der Vorsorge
- Analyse der Gefahren von erheblicher Tragweite für den Kanton;
- Umsetzung des gestützt auf die Gefährdungsanalyse ermittelten kantonalen Handlungsbedarfs;
- Warnung der Gemeinden bei Vorzeichen von Gefahren, bei denen gemäss Beurteilung der zuständigen Fachstelle grössere Auswirkungen für das ganze Kantonsgebiet oder Teile davon eintreten können;
- Alarmierung der Bevölkerung bei akuten Gefahren, bei denen gemäss Beurteilung der zuständigen Fachstelle mit grösseren Auswirkungen für das ganze Kantonsgebiet oder Teile davon zu rechnen ist, und Abgabe von Empfehlungen für das Verhalten im Falle des Eintritts des Ereignisses;
- Absprachen mit den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland.
Aufgaben in der Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen
- Herstellen und Sicherstellen der Kommunikationsverbindungen mit den Partnern des Bevölkerungsschutzes, den Gemeindeführungsstäben, anderen Kantonen und den zuständigen Bundesstellen;
- Gemeindeübergreifende Lagebeurteilung;
- Information der Gemeinden und der Öffentlichkeit;
- Zuweisung und Führung der eigenen und der von Partnern des Bevölkerungsschutzes und von Dritten dem Kanton angebotenen Mittel und Hilfskräfte unter Berücksichtigung der Schadenintensität und der Leistungsfähigkeit der betroffenen Gemeinden;
- Steuerung und Koordination der direkt den Gemeinden angebotenen Mittel der Partner des Bevölkerungsschutzes und von Dritten;
- Organisation der Versorgung der für die Bevölkerung wichtigen Bereiche wie Grundnahrungsmittel, Wasser, Energie, Geld, öffentlicher Verkehr und Telematik;
- Erlass von Notrecht für befristete Zeit bei unmittelbar drohenden oder eingetretenen schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit;
- Gesuchstellung um Hilfeleistung bei anderen Kantonen, beim Bund oder im grenznahen Ausland.