Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 die Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Strommangellage zur Kenntnis genommen. Die Verordnungsentwürfe, die Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Sofortkontingentierung, Kontingentierung sowie Netzabschaltungen regeln, gehen bis zum 12. Dezember 2022 in eine verkürzte Vernehmlassung.
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