Personen aus Drittstaaten müssen nach dem ersten Aufenthaltsjahr ein anerkanntes Sprachzertifikat des Referenzniveaus A1 mündlich in einer hier üblichen Amtssprache nachweisen. Dies gilt nur, sofern die gesuchstellende Person ebenfalls aus einem Drittstaatsland stammt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Aufenthalt, Telefonnummer: 081 257 25 28
Link zum Gesuchsformular