Verlängerung einer Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
Die Verlängerung der Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung hängt von der Zulassungsart (z.B. im Rahmen des Familiennachzuges, kontingentierte und/oder befristete Bewilligung) ab. Deshalb wird jede Verlängerung einzelfallbezogen geprüft. Mit der Verlängerung sind auch die Sprachzertifikate einzureichen, sofern diese bei der Einreise gefordert wurden.
Bei der Niederlassungsbewilligung handelt es sich um eine Kontrollfristverlängerung.
Einzureichen sind:
- Gesuchsformular B1 oder Verfallsanzeige
- Arbeitsvertrag sofern erwerbstätig (gilt nicht für Personen mit Niederlassungsbewilligung)
- Kopie des gültigen Reisepasses
Die gesuchstellende Person hat das Gesuchsformular über die zuständige Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Ressort Einreise, Telefonnummer: 081 257 25 25.
Link zum Gesuchsformular