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Ab wann bin ich überhaupt ein betreuender und pflegender Angehöriger? Was genau ist eine pflegebedürftige Person? Der folgende Abschnitt schafft Klarheit und zeigt die Vielseitigkeit des Themas auf. Ausserdem beleuchtet er die Vor- und Nachteile, die es zu beachten gilt, wenn man Betreuungsaufgaben übernimmt.

Ab wann spricht man von betreuenden und pflegenden Angehörigen?

Betreuende und pflegende Angehörige können Personen aus der Familie eines pflegebedürftigen Menschen sein, aber auch Freunde, Bekannte und Nachbarn. Es muss nicht zwingend eine Verwandtschaft zur pflegebedürftigen Person bestehen. Relevant wird der Verwandtschaftsgrad zu pflegenden Person nur dann, wenn es um den Anspruch auf Betreuungsgutschriften oder Betreuungsurlaub geht. Als Verwandte gelten in diesem Zusammenhang Eltern, Kinder, Geschwister und Grosseltern, sowie Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder.

Die Angehörigen übernehmen in der Regel die Funktion der "Pflegeleitung" zu Hause. Neben den eigenen betreuerischen und pflegerischen Tätigkeiten koordinieren und organisieren sie die professionelle Pflege und Betreuung durch Fachpersonen, wie beispielsweise durch die Spitex.

Ein betreuender und pflegender Angehöriger muss nicht zwingend vor Ort sein. Angehörige, die nicht vor Ort sind (auch "Distance Care Givers" genannt), können koordinative und administrative Aufgaben übernehmen - und die Pflege und Betreuung an Fachpersonen übertragen. Ein hilfreiches Tool für die Koordination der Hilfe aus der Ferne finden Sie hier.

GUT ZU WISSEN: 
Der Begriff "Betreuung" ist in der Schweizer Gesetzgebung nicht klar geregelt. „Betreuung“ und "Pflege" werden oft unterschiedlich verwendet. Dies vor allem im Zusammenhang mit vergütbaren, resp. nicht vergütbaren, Leistungen, wie sie im Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) definiert sind.