Änderungen an Ihren Fahrzeugen müssen Sie uns melden.
Wir sind verpflichtet, geänderte Fahrzeuge vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Änderung der Fahrzeugeinteilung;
- Änderung der Abmessungen, des Achsabstandes, der Spurweite, der Gewichte;
- Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern;
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlage;
- Änderung an Kraftübertragung;
- nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
- Änderung der Lenkanlage oder Bremsanlage;
- das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
- alle weiteren wesentlichen Änderungen.