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Die Befugnis zum Ausstellen von Reparaturbestätigungen wird dem, in der Regel einem Fachverband angehörigen Betrieb durch besondere Vereinbarungen mit dem StVA erteilt.

Mit der Reparaturbestätigung erklärt der private Betrieb, die vom StVA auf dem amtlichen Fahrzeugprüfungsbericht festgestellten Mängel ordnungsgemäss behoben zu haben. Die Reparaturbestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle.