Wenn Sie ein Occasionsfahrzeug kaufen wollen, dann beachten Sie bitte, dass bei einem Halterwechsel nicht immer das periodische Prüfungsintervall gilt:
- Motorräder,
-
Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge,
-
leichte und schwere Personenwagen,
-
Kleinbusse,
-
Lieferwagen,
-
Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis 3.5 t,
-
Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum,
-
Sachentransportanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t ,
-
Motorkarren,
-
Traktoren,
-
Arbeitsmotorfahrzeuge,
-
landwirtschaftliche Fahrzeuge,
-
Motoreinachser,
-
Anhänger aller dieser Fahrzeugarten sowie
-
Arbeitsanhänger, ausgenommen die Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes
können auf den neuen Halter immatrikuliert werden, wenn die letzte Fahrzeugprüfung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.