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Wenn Sie ein Occasionsfahrzeug kaufen wollen, dann beachten Sie bitte, dass bei einem Halterwechsel nicht immer das periodische Prüfungsintervall gilt:

  • Motorräder,
  • Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge,
  • leichte und schwere Personenwagen,
  • Kleinbusse,
  • Lieferwagen,
  • Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis 3.5 t,
  • Wohnmotorwagen und Fahrzeuge mit aufgebautem Nutzraum,
  • Sachentransportanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t ,
  • Motorkarren,
  • Traktoren,
  • Arbeitsmotorfahrzeuge,
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge,
  • Motoreinachser,
  • Anhänger aller dieser Fahrzeugarten sowie
  • Arbeitsanhänger, ausgenommen die Anhänger der Feuerwehr und des Zivilschutzes

können auf den neuen Halter immatrikuliert werden, wenn die letzte Fahrzeugprüfung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.