Der Gewässerraum dient der Sicherung des Raums für die Gewässer.
Der Gewässerraum muss durch die Gemeinden im Rahmen einer Nutzungsplanung festgelegt werden.
Für den Vollzug der Bewirtschaftung des Gewässerraums in der landwirtschaftlichen Nutzfläche und für die Betriebe, die im Geltungsbereich der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) fallen, ist das ALG zuständig.