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Durch die Düngerausbringung dürfen keine Gewässer gefährdet werden. Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. Flüssige Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist d. h. er darf nicht wassergesättigt, gefroren, schneebedeckt oder ausgetrocknet sein.