Die Bewilligungsbehörde ist die Standortgemeinde des Bauvorhabens. Das Baugesuch ist bei der betreffenden Gemeinde einzureichen.
Die Kantonale Koordinationsstelle für BAB ist das Amt für Raumentwicklung (ARE).
Innerhalb des Vernehmlassungsverfahrens holt das ARE beim ALG den fachlichen Mitbericht ein.