Navigation

Inhaltsbereich

The requested content cannot be found

Das Grundbuchinspektorat und Handelsregister (GIHA) ist im Kanton Graubünden Bewilligungsbehörde des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11). Es erteilt Bewilligungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben, Ausnahmen zum Realteilungsverbot von Gewerben und zum Zerstückelungsverbot von Grundstücken sowie die Überschreitung der Belastungsgrenze. Weiter stellt es fest, ob ein Grundstück oder Grundstücksteil in den Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts fällt.

Innerhalb des Vernehmlassungsverfahrens kann das GIHA beim ALG den fachlichen Mitbericht einholen.

Das ALG ist zuständig für die Bewilligungen nach dem Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG; SR 221.213.2). Diese sind erforderlich bei der Vereinbarung einer verkürzten Pachtdauer oder einer verkürzten Pachtfortsetzung, bei der parzellenweisen Verpachtung eines landwirtschaftlichen Gewerbes und beim Pachtzins für ein Gewerbe.

Welche Grundstücke unterstehen dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11)?

Der Geltungsbereich für die Grundstücke, welche dem bäuerlichen Bodenrecht unterstellt sind, wird im Art. 2 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) beschrieben.