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Direktzahlungen
 

 

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche die Landwirtschaft nach Art. 104 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) erbringen soll, werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert.

Detaillierte Angaben über die Voraussetzungen sowie die Beitragshöhe finden Sie auf der Website des Bundesamts für Landwirtschaft, Verordnung über die Direktzahlungen in der Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) sowie in der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (LBV; SR 910.91).

Direktzahlungen werden nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Für die Landwirtschaftsbetriebe erfolgt die Gesuchstellung anhand der Strukturdatenerhebung im Januar/Februar, für die Sömmerungsbetriebe anhand der Gesuchstellung im September.