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Sömmerungsbetriebe werden während der Alpsaison bewirtschaftet und dienen der Sömmerung von raufutterverzehrenden Nutztieren. Diese saisonale Bewirtschaftung ist der Hauptunterschied zu den Ganzjahresbetrieben.

Das Sömmerungsgebiet umfasst die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fläche. Das Sömmerungsgebiet ist gemäss den Bestimmungen der Verordnung über den landwirtschaftlichen Produktionskataster und die Ausscheidung von Zonen (SR 912.1) gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzfläche abgegrenzt.

Die Sömmerungs- und Gemeinschaftsweiden müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden. Diesem Ziel entsprechend sind die Bewirtschaftungsanforderungen festgelegt.