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Mit "Besonderen Massnahmen" sind Unterstützungsformen gemeint, die Ihnen den Berufseinstieg erleichtern sollen.

 

Einarbeitungszuschüsse (EAZ)

  •  Für: Personen, die voraussichtlich eine überdurchschnittliche Einarbeitungszeit benötigen, um eingearbeitet zu werden.
  • Umfang: Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses betragen die Zuschüsse 60% des orts- und branchenüblichen Monatslohnes, 40% müssen vom Arbeitgeber übernommen werden. So wird Ihnen auch während der Einarbeitungszeit der volle Lohn bezahlt. Die Zuschüsse werden jedoch schrittweise reduziert und der Arbeitgeberanteil erhöht, da Ihre Leistung immer besser wird. Die Einarbeitungszuschüsse werden dem Arbeitgeber ausbezahlt, welcher sie, zusammen mit dem Rest des Lohnes, Ihnen überweist.
  • Dauer: Die Zuschüsse werden Ihrem Arbeitgeber für eine Dauer von 1 bis 6 Monaten ausbezahlt. Ausnahmsweise und für über 50-jährige Versicherte kann die Massnahme bis zu 12 Monate gewährt werden. – Merkblatt / Foglio d'istruzione 

 

Ausbildungszuschüsse (AZ)

  • Für: Personen über 30 Jahre, die eine Grundausbildung nachholen
  • Umfang: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen eine Entlohnung, die mindestens so hoch ist wie der entsprechende Lernenden-Lohn und angemessen auf Ihre beruflichen Erfahrungen Rücksicht nimmt. Die Ausbildungszuschüsse decken die Differenz zwischen diesem Lohn und dem Lohn, den Sie nach der Lehre erwarten können, jedoch höchstens bis CHF 3500 pro Monat. Weitere Informationen erhalten Sie beim RAV
  • Dauer: max. 3 Jahre – Merkblatt / Foglio d'istruzione

 

Selbständige Erwerbstätigkeit

  •  Für: Personen über 20, die eine Selbstständigkeit anstreben
  • Umfang: Es kann Ihnen eine Planungsphase von längstens 90 Tagen bewilligt werden, während der Sie Ihr Projekt ausarbeiten können. Während der Planungsphase beziehen Sie Taggelder und sind sowohl von den Kontrollpflichten als auch von der Pflicht zur Stellensuche befreit. Am Ende dieser Phase müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen oder nicht. Zusätzlich oder anstelle der Taggelder können Sie auch eine Bürgschaftsgarantie bei einer Bürgschaftsorganisation bis zu einem Höchstbetrag von CHF 1 Mio. beantragen. Wird Ihr Projekt von dieser Bürgschaftsorganisation genehmigt, wird es für Sie einfacher sein, bei einer Bank einen Kredit zu erhalten. Sie müssen jedoch die relativ kurzen Fristen zur Einreichung der entsprechenden Gesuche beachten. Wenn Sie eine Bürgschaftsgarantie mit Taggeldern beantragen möchten, müssen Sie das Gesuch innerhalb der ersten 19 Wochen Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV einreichen. Wenn Sie eine Bürgschaftsgarantie ohne Taggelder beantragen möchten, weil Sie bereits ein ausgearbeitetes Projekt besitzen und keine Planungsphase mehr benötigen, müssen Sie das entsprechende Gesuch innerhalb der ersten 35 Wochen Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV einreichen
  • Dauer: max. 90 Taggelder – Merkblatt / Foglio d'istruzione

 

Pendlerkostenbeiträge und Wochenaufenthalterbeiträge (PEWO)

  • Beschrieb: Die Pendlerkostenbeiträge sowie die Wochenaufenthalterbeiträge können gesprochen werden, um einen Teil der entstandenen Reisekosten oder ggf. der Unterkunfts- und Verpflegungskosten zur neuen Arbeitsstelle auszugleichen. Diese Beiträge können beantragt werden, wenn finanzielle Einbussen durch die neue Arbeitsstelle entstehen
  • Dauer: max. 6 Monate – Merkblatt / Foglio d'istruzione