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REHA-Beratung
 

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Bedeutung und Ziel eines REHA-Managements

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall stellen Arbeitgeber und Mitarbeitende vor grosse Herausforderungen. Die Genesung und Rückkehr in den beruflichen und privaten Alltag stehen im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie in diesem Prozess mit unserem umfassenden und ganzheitlichen REHA-Management

Wir begleiten erkrankte oder verunfallte Mitarbeitende in schwierigen medizinischen, beruflichen und sozialen Situationen, fördern ihre Genesung und helfen ihnen bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung. Ziel ist es, wieder Fuss zu fassen und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Wir bieten Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe und fokussieren uns auf Ihre Stärken und Fähigkeiten. Wir vernetzen und koordinieren für Sie Ihre Wiedereingliederung nach Ihren Bedürfnissen mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeuten, Versicherungen, Arbeitgebern und anderen wichtigen Ansprechpersonen. Wir unterstützen Sie bei Behördenkontakten und fungieren dabei als Koordinatoren und Vermittler/-innen.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau und der Einhaltung einer Tagesstruktur und suchen mit Ihnen pragmatische und nachhaltige Lösungen für die Rückkehr ins Berufsleben.

Unser Ziel ist, Sie wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, Ihnen die gewohnte Lebensqualität zurückzugeben oder allenfalls neue Perspektiven aufzuzeigen.

Unsere Stärken

  • Fachlich fallbezogenes Know-how
  • Persönliche Einschätzung der Situation
  • Koordination der Beteiligten
  • Grundlagen für die Beurteilung der Leistungspflicht
  • Frühzeitige Information über den Verlauf
  • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
  • Wir hören Ihnen zu. 

Ablauf eines REHA-Managements

Spätestens nach einer krankheits- oder unfallbedingten Absenz von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen oder 21 Tage im Kalenderjahr muss die vorgesetzte Person Kontakt mit der oder dem betroffenen Mitarbeitenden aufnehmen. Zur Meldung eines Falles ist das Formular für Erstgespräch zu erstellen und einzureichen. Informationen hierzu sind in der detaillierten Anleitung zu finden.

Krankheit

Krankheitsabsenzen sind unverzüglich der vorgesetzten Person, bzw. der Dienststelle mitzuteilen. Absenzen von mehr als fünf Arbeitstagen sind ebenfalls der vorgesetzten Person mit einem Arztzeugnis zu belegen.

Rechtsgrundlagen

Personalverordnung Art. 38

Unfall

Zu den ausführlichen Informationen bzgl. Unfällen.

Lohnfortzahlung

Informieren Sie sich über die Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall.