Navigation

Inhaltsbereich

Männliche Hand legt sich auf weibliche Hand über eine Tastatur
 

Klicken Sie auf die einzelnen Überschriften, um mehr Informationen darüber zu erhalten.

Allgemeine Infos

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine besondere Form der Diskriminierung. Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die von einer Seite unerwünscht ist und die Person in ihrer Würde verletzt.

Die Belästigung kann sich während der Arbeit, an Betriebsanlässen oder auf dem Arbeitsweg ereignen. Auch unerwünschte Kontaktaufnahmen ausserhalb der Arbeitszeit können als sexuelle Belästigung gewertet werden (z.B. via SMS oder soziale Medien). Sie kann von Mitarbeitenden, Vorgesetzten oder Kundinnen und Kunden ausgehen.

Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden und verschiedene Formen annehmen:

  • Sexuelle Anspielungen, anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere, körperliche Vorzüge oder Schwächen.
  • Sexistische Sprüche und Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten oder sexuelle Orientierung.
  • Aufdringliche, taxierende Blicke, Nachstellen.
  • Vorzeigen, Auflegen und Versenden von pornographischem Material.
  • Zweideutige Aufforderungen.
  • Zudringliche und unerwünschte Körperkontakte.
  • Unerwünschte Einladungen mit sexueller Absicht.
  • Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhung von Nachteilen einhergehen.
  • Sexuelle Übergriffe, Nötigung, Vergewaltigung.

Sexuelle Belästigung hat nichts mit einem Flirt, einem lockeren Arbeitsklima oder Liebe zu tun, sondern ist eine Missachtung persönlicher Grenzen einer Person. Jeder Mensch legt diese persönlichen Grenzen individuell fest. So kann es auch sein, dass eine nicht sexuell motivierte Handlung als solche verstanden wird. Von aussen ist das nicht immer leicht zu erkennen. Für die Beurteilung einer Situation gibt es aber eine einfache Regel:

Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der Handlung, sondern wie diese beim Gegenüber ankommt.

Bei der Beurteilung kommt es demnach nicht auf die Absicht der handelnden Person an, sondern wie das Verhalten von der betroffenen Person wahrgenommen wird. Für die juristische Beurteilung wird sodann eine objektivierte Betrachtungsweise angewendet und es wird danach gefragt, ob eine (je nach Situation männliche oder weibliche) vernünftige Durchschnittsperson in der Schweiz die zu beurteilende Verhaltensform als sexuelle Belästigung betrachten würde.

Was kann ich tun?

Der Kanton Graubünden empfiehlt, dass sich betroffene Personen in einem ersten Schritt von einer Vertrauensperson der Anlaufstelle für psychologische Beratung beraten lassen.

Eine Vertrauensperson vermittelt wichtige Informationen und kann helfen, Ereignisse und Situationen einzuordnen, Strategien und Lösungen zu entwickeln, Optionen und Unterstützungsangebote aufzeigen sowie über Konsequenzen orientieren.

Eine Vertrauensperson kann betroffene Mitarbeitende dabei unterstützen, eine Meldung an eine vorgesetzte Person oder die Meldestelle für Missstände im Personalbereich einzureichen.

Zu den Informationen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO):

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Ein Ratgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ein gutes Betriebsklima zahlt sich aus!

Checkliste Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Zu den Informationen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG):

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz