Navigation

Inhaltsbereich

Kantonssteuer

Verzugszins - Art. 153 StG

Für Beträge, die nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ein Verzugszins erhoben.

Vergütungszins - Art. 152 StG

Auf zu viel bezahlten Beträgen, die aufgrund einer zu hohen Rechnung bezahlt wurden, wird ein Vergütungszins gewährt.

Der unten für das betreffende Jahr aufgeführte Vergütungszins wird auch auf den im Rahmen einer Sicherstellung für die Grundstückgewinnsteuer vorausbezahlten Betrag gewährt.

Kalenderjahr Verzugszins Vergütungszins 
2025 4.0% 0.25%
2024 4.0% 0.75%
2023 4.0% 0.0%
2022 4.0% 0.0%
2021 4.0% 0.0%
2020  0.0%  0.0% 
2019  4.0%  0.0% 
2018  4.0%  0.0% 
2017  4.0%  0.2% 
2016  4.0%  0.2% 
2015  4.0%  0.5% 
2014  4.0%  0.5% 
2013 4.0%  0.5%
2012 4.0% 1.0%
2011 4.0%  1.0%
2010 4.0% 1.0%

Direkte Bundessteuer

Verzugszins - Art. 164 DBG

Für Beträge, die nicht fristgerecht bezahlt werden, wird ein Verzugszins erhoben.

Rückerstattungszins - Art. 162 DBG

Auf zu viel bezahlten Beträgen, die aufgrund einer zu hohen Rechnung bezahlt wurden, wird ein Rückerstattungszins gewährt.

Vergütungszins - Art. 163 DBG

Auf Beträge, die vor der Fälligkeit oder freiwillig bezahlt wurden, wird dann ein Vergütungszins gewährt, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Zahlungseingang zurückgezahlt werden. Kein Anspruch auf Vergütungszins besteht für die Bezahlung von Rechnungen für den Zeitraum von 30 Tagen zwischen der Fälligkeit und dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin.

Kalenderjahr Verzugszins Rückerstattungszins Vergütungszins
2025  4.5% 4.5% 0.75% 
2024  4.75% 4.75% 1.25% 
2023  4.0% 4.0% 0.0% 
2022  4.0% 4.0% 0.0% 
2021  3.0% 3.0% 0.0% 
2020  0.0% 3.0% 0.0% 
2019  3.0%  3.0%  0.0% 
2018  3.0%  3.0%  0.0% 
2017  3.0%  3.0%  0.0% 
2016  3.0%  3.0%  0.25% 
2015  3.0%  3.0%  0.25% 
2014  3.0% 3.0% 0.25%
2013 3.0% 3.0% 0.25%
2012 3.0% 3.0% 1.0%
2011 3.5% 3.5% 1.0%
2010 3.5% 3.5% 1.0%