Die Steuerverwaltung Graubünden bietet die Möglichkeit, die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer im Rahmen einer Grundstückveräusserung bei der Steuerverwaltung sicherzustellen bzw. im Voraus zu bezahlen. Seit dem 1. Januar 2013 werden diese Vorauszahlungen zum jeweils gültigen Vergütungszinssatz für die Kantonssteuer ab Zahlungseingang (Valuta) bis zur ersten Rechnungsstellung der betreffenden Grundstückgewinnsteuer verzinst. Im Falle einer Restrechnung werden die Vorauszahlungszinsen erst nach dem vollständigen Begleichen der Rechnung vergütet.
Die Vorauszahlung kann auf eines der beiden folgenden Konten erfolgen.
Postkonto
Die Schweizerische Post, PostFinance,
3030 Bern
IBAN CH77 0900 0000 7000 0187 9
oder
Bankkonto
Graubündner Kantonalbank
7002 Chur
IBAN CH87 0077 4130 1804 7820 0
beide lautend auf:
Finanzverwaltung des Kantons Graubünden
7001 Chur
Damit eine korrekte Abwicklung gewährleistet ist und die Zahlung zugeordnet werden kann, sind folgende Schritte einzuhalten.
- Bei der Zahlung ist als Mitteilungstext anzugeben:
- "Vorauszahlung GGSt"
- Name der Käufer und Verkäufer sowie Ort und Nummer des Grundstücks
- Unmittelbar nach der Überweisung ist eine vollständige Kopie des beurkundeten Kaufvertrages per E-Mail oder Post an die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Rechnungswesen zu senden.
Die Vorauszahlung wird bei der Rechnungsstellung automatisch verrechnet. Sollte dies nicht der Fall sein oder haben Sie noch Fragen betreffend Vorauszahlung, setzen Sie sich bitte mit der Abteilung Rechnungswesen (Steuerbuchhaltung) in Verbindung. Die Rückzahlung eines allfälligen Restguthabens aus der Vorauszahlung erfolgt an den Verkäufer.