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Abrechnungsperioden und -termine

  • Die Quellensteuer ist grundsätzlich monatlich abzurechnen.
  • Davon ausgenommen sind Arbeitgeber, die maximal fünf Quellensteuerpflichtige beschäftigen. Diese Abrechnungen können halbjährlich in schriftlicher Form eingereicht werden.

Die Abrechnung ist jeweils innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode einzureichen.

Auskünfte

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Kontaktadresse in der Kontextinformation auf der rechten Seite.