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Der Kanton soll von der heutigen Nachlasssteuer zu einer Erbanfallsteuer wechseln. Dadurch kann die Höhe der Steuersätze nach dem Verwandtschaftsgrad der Erben differenziert werden, was insbesondere eine Entlastung von Geschwistern, Neffen und Nichten ermöglicht. Die Revision führt auch zu einer Vereinheitlichung der gesetzlichen Regeln für Kanton und Gemeinden, wobei die Gemeinden die Steuersätze weiterhin festlegen können. Die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt neu auch für die Gemeindesteuern in der Zuständigkeit der kantonalen Steuerverwaltung.

Die Regierung hat die Vernehmlassung für diese Gesetzesänderung freigegeben. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 28. Februar 2018. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter den laufenden Vernehmlassungen abrufbar.